Sonderförderung Corona

Zurück zur Übersicht

„MiteinanderGutLeben – Familiensommer Rheinland-Pfalz“ ist die Initiative der Landesregierung, um möglichst vielen Kindern, Jugendlichen und Familien auch in Zeiten der Corona-Pandemie vielfältige und erlebnisreiche Ferienangebote machen zu können. Insgesamt stellt das Familienministerium zusätzlich rund 1,5 Millionen Euro zu den bereits laufenden Förderungen zur Verfügung.

Die Initiative besteht aus drei Säulen. Die erste Säule unterstützt Familieninstitutionen in Rheinland-Pfalz dabei, Angebote für Kinder und Familien in den Sommer- und Herbstferien zu entwickeln. Die zweite Säule verstärkt die Förderung für Ferienprogramme bzw. Jugendfreizeiten, denn junge Menschen brauchen auch jenseits von Familie und Schule Freiräume – vor allem auch mit Gleichaltrigen, die für den Prozess des Selbständig- und Erwachsenwerdens zentral sind. Auf www.ferienboerse-rlp.de können sich Interessierte über eine Auswahl von Ferienangeboten informieren. Die dritte Säule ist der Familienferienzuschuss, der auch Familien mit niedrigen Einkommen und Familien mit besonderen Belastungen einen Urlaub ermöglichen soll.

Säule 3: Familienferienzuschuss

Ziel:
Familien mit niedrigen Einkommen und Familien mit besonderen Belastungen einen Urlaub in einer Jugendherberge, einer Familienferienstätte oder auf einem Winzer- und Bauernhof zu ermöglichen.

Zur Verfügung stehende Mittel:
600.000 Euro

Wer wird bezuschusst?
Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten. Die Einkommensgrenzen für einen Zuschuss betragen für beide Eltern 818,07 Euro (Förderstufe A) bzw. 1.073,71 Euro (Förderstufe B) und für Alleinerziehende 613,55 Euro (Förderstufe A) bzw. 869,20 Euro (Förderstufe B).

Als Einkommen der Familie werden die Einkünfte der Eltern und ihrer kindergeldberechtigten Kinder berücksichtigt. Kindergeld, Kinderzuschlag, Betreuungsgeld und Basiselterngeld (bis maximal 300 Euro), Elterngeld Plus (bis maximal 150 Euro) oder vergleichbare Leistungen werden nicht auf das Einkommen angerechnet. Dies gilt auch für Steuern, Sozialversicherung, haushaltsübliche Versicherungen sowie Werbungskosten.

Der Einkommensnachweis entfällt bei Empfängerinnen und Empfängern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SBG XII oder von Arbeitslosengeld II.

Bezuschusst werden Ferienaufenthalte von mindestens fünf und höchstens 21 Tagen (An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag und werden mitgerechnet). Es können Ferien nur innerhalb von zwei Kalenderjahren mit maximal 21 Tagen gefördert werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?
In der Förderstufe A wird für jedes zu berücksichtigende Kind pro Tag 25 Euro gezahlt oder 30 Euro pro Tag und Kind, das nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindert ist (wesentliche Behinderung).

Für Eltern mit besonders geringem Einkommen gibt es in der Förderstufe B zusätzlich zu den Zuschüssen aus Förderstufe A einen Zuschuss für sich selbst und zwar 10,00 Euro pro Tag und Elternteil.

Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag (unter „Familienerholung“) ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Landesjugendamt –, Reiterstraße 16, 67829 Landau zu stellen. Ansprechpartner ist Herr Günter Weiß, E-Mail: Weiss.Guenter@lsjv.rlp.de, Tel.: 06341 26-267, Telefax 06341 26-48267

Bestellformular

Folgend können Sie unsere Veröffentlichungen (kostenfrei) bestellen. Zur Deckung der Portokosten senden Sie uns bitte einen adressierten und frankierten Rückumschlag zu. Nach der Bestellung erhalten Sie automatisch eine E-Mail.