Start des Sonderprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Am 02. Juli 2020 hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2020 die Bereitstellung von „Zuschüssen für die gemeinnützige Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe“ beschlossen.
Die Federführung obliegt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die sich durch die Corona-Pandemie in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden, werden kurzfristig mit einem 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm unterstützt.
Gemeinnützige Familienferienstätten in Deutschland sind antragsberechtigt.
Ab dem 01. September 2020 steht der Verband der Kolpinghäuser
www.kolpinghaeuser.de
als ZENTRALSTELLE für das Antragsverfahren
gemeinnütziger Familienferienstätten in Deutschland zur Verfügung.
Anträge können vom 1. September 2020
bis zum 30. September 2020 gestellt werden.
Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier: