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Welche Preise gelten für mich?
Die Familienferienstätten der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung sind gemeinnützige Einrichtungen und wenden sich besonders an Familien, die bestimmte Kriterien erfüllen. Gemeinnützig bedeutet, dass unsere familienfreundlichen Preise steuerbefreit sind und wir so besonders Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen unterstützen können. Um herausfinden zu können, ob die begünstigten Preise auch für Sie zutreffen, beantworten Sie bitte die nachfolgenden drei Fragen:
Haben Sie das 75. Lebensjahr vollendet?
Ja
Nein
Haben Sie eine ärztliche Bestätigung für die
besondere Erholungsbedürftigheit?
(Formloses Attest Ihres Hausarztes wäre ausreichend)
Ja
Nein
Sind Sie schwerbehindert?
(Kopie des Schwerbehindertenausweises erforderlich)
Ja
Nein